Alle Preise beinhalten Übernachtung mit Frühstücksbuffet pro Person und Tag sowie uneingeschränkte Benutzung der Poseidon-Badeanlage von 7.00 bis 20.00 Uhr täglich.
Ihr Abholdienst in Ihrer Nähe:
Massagepraxis – Schönheitsfarm – Lift – Pkw-Tiefgarage – Wintergarten – Liegewiese – gemütliche Hotelhalle – Frühstücksraum.
Informationen über eine ambulante Vorsorgeleistung bei bestehender Krankheit (früher Badekur) bekommen Sie direkt bei uns an der Rezeption oder bei unserem Badearzt Tel: 08532/2672
Die Thermalbadbenutzungsgebühr ist obligatorisch in den angegebenen Zimmerpreisen enthalten und wird auf der Hotelrechnung gesondert ausgewiesen. Plus Kurtaxe 2,40 € pro Tag. Kinder bis 14 Jahre sind frei.
Benutzung des Thermalbades für Kinder bis 14 Jahre nach Absprache mit Ihrem Hausarzt.
Im Hotel Garni Glockenspiel/Therme:
Im Appartementhaus Poseidontherme:
Unsere Rezeption ist täglich von 7.00 bis 21.00 Uhr besetzt.
Bitte bestellen Sie Ihren PKW-Stellplatz sofort mit. Pro Tag 4,- €.
Die Benutzungsgebühr beinhaltet keine Haftung seitens des Hotels für Schäden, welche durch Dritte entstehen.
Ihre Hotelrechnung können Sie in bar oder mit EC-Karte begleichen.
Im Hotel Garni Glockenspiel/Therme:
Bitte haben Sie Verständnis, das wir keine Haustiere aufnehmen können.
Im Appartementhaus Poseidontherme:
Preis für Ihren Hund pro Tag 7,00 €.
Voraussetzung zur Mitnahme eines Hundes: Hundedecke, Hundegeschirr und Hundekorb.
Unser Haus haftet nicht für Leistungen, welche im Namen und für Rechnung Dritter berechnet werden.
Auszug aus dem Gastaufnahmevertrag (Rechte und Pflichten des Gastes und Gastgebers) herausgegeben von der Fach-Gruppe Hotel und verwandte Betriebe im deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zu Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4a. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leitungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
4b. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.
5a. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5b. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsort ist der Betriebsort, um Sie vor unnötigen Kosten bei einer eventuellen Stornierung zu schützen, empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung. Bei einer Absage bis zu 4 Wochen vor der Ankunft berechnen wir keine Stornogebühren. Danach sind wir berechtigt, falls das Appartement anderweitig nicht zu belegen ist, Ihnen 80% der Übernachtungskosten in Rechnung zu stellen. Sollten sie vorzeitig abreisen müssen, würden wir Ihnen 100% des Zimmerpreises in Rechnung stellen.